Eine tragende Säule meiner Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Rechtsanwalt Herbert Maier hat im Jahr 1999 am Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht mit Erfolg teilgenommen.